Welche Qualitätsindikatoren werden veröffentlicht und warum?
Die obligatorische Erfassung der Medizinischen Qualitätsindikatoren (MQI) und deren Veröffentlichung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zielt darauf ab, die Wirtschaftlichkeit und Qualität der erbrachten Leistungen in der stationären Langzeitpflege zu überwachen. Die MQI Polymedikation, Mangelernährung, bewegungseinschränkende Maßnahmen und Schmerzmanagement geben Aufschluss über kritische Aspekte und helfen dabei, potenzielle Qualitätslücken zu identifizieren.
Die Daten der MQI können die Institutionen ausserdem verwenden, um die interne Qualität zu überprüfen. Dafür braucht es eine konzeptuelle Einbettung für die Auswertung und Verwendung dieser Zahlen und die Entwicklung von zielfokussierten Massnahmen, z.B in Form eines Praxisentwicklungsprojektes.
Was gibt es wissenswertes zum MQI Bewegungseinschränkende Massnahmen?
Der MQI bewegungseinschränkende Massnahmen (BeM) wird unterteilt in "prozentualer Anteil der Bewohner mit täglicher Fixierung des Rumpfes oder mit Sitzgelegenheit, die die Bewohnenden am selbständigen Aufstehen hindert, in den letzten 7 Tagen" und "prozentualer Anteil der Bewohner mit täglichem Gebrauch von Bettgittern und anderen Einrichtungen an allen offenen Seiten des Bettes, die am selbständigen Verlassen des Bettes hindern, in den letzten 7 Tagen". Bei der Datenauswertung werden alle Bewohnenden ausgeschlossen, welche einen Einsatz der Massnahme auf Wunsch haben.
BeM werden immer gegen den Willen des Bewohnenden eingesetzt. Deren Anwendung wirft deswegen auch wichtige Fragen hinsichtlich der Autonomie und Lebensqualität der Bewohnenden auf. Vor deren Einsatz ist die Situation zu evaluieren und weniger invasive Massnahmen sind zu überprüfen. Deren Anwendung und Dokumentation muss dem Kinder- und Erwachsenenschutzrecht entsprechen (Art. 383 und 384 ZGB).
BeM können für die Bewohnenden auch schwerwiegende Folgen haben. Hierzu zählen beispielsweise eine Verschlechterung der körperlichen, psychischen und kognitiven Verfassung, eine Erhöhung der Pflegeabhängigkeit und eine Zunahme von Stürzen.
Im Kanton Bern wurden im Jahr 2021 0.5% der Bewohnenden gegen ihren Willen am Rumpf fixiert und 1.9% mit Bettgitter.
Welche Massnahmen können zu einer Reduktion von Bewegungseinschränkenden Massnahmen beitragen?
Folgende Massnahmen können Pflegeinstitutionen unterstützen, den Einsatz von BeM zu senken und eine Kulturveränderung herbeizuführen:
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Entwicklung einer personenzentrierten Haltung: Etablierung einer gemeinsamen Grundhaltung und Einführung eines Leitfadens und Handlungsanweisungen zum Umgang mit BeM.
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Ursachen recherchieren: die möglichen Ursachen für das herausfordernde Verhalten recherchieren und evaluieren. Hierzu eignet sich das bio-psycho-sozial-spirituelle Modell oder das Serial Trial Intervention (STI).
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Anpassung des Umfelds und der Aktivierungsprogramme: Umgebungsoptimierung (Lichtverhältnisse, Weglaufschutz, Sitzgelegenheiten) sowie Anpassung von sozialen und physischen Aktivitäten.
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Sturzprävention und alternative Sicherheitsmassnahmen: Z.B. Förderung der Balance und Muskelkraft, Fallbesprechungen zu den akzeptable Risiken oder Einsatz von alternativen Massnahmen wie tief absenkbare Betten (siehe One Minute Wonder Sturzprävention oder Blogbeitrag zu Sturzprävention)
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Sensibilisierung und regelmässige Weiterbildung des Teams: Regelmässigen Schulungen zu BeM und deren negativen Auswirkungen, sowie zur Sturzprävention.
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Regelmässige Evaluation und Expertenkonsultation: Z.B. mit Unterstützung der/des Pflegeexperte/in oder sturzverantwortlichen Person bei der kontinuierlichen Evaluation der verwendeten bewegungseinschränkenden Massnahme, z.B. in Form einer pflegegeleiteten Fallbesprechung (eine Vorlage kann im Shop erworben werden).
Verbessern auch Sie die Lebensqualität Ihrer Bewohnenden mit weniger Einsatz von BeM und optimieren Sie die Pflegequalität und Prozesse zum Thema BeM. Verbessern Sie damit auch die MQI-Daten in Ihrer Institution. InnoCare Project unterstützt Sie dabei. Buchen Sie noch heute Ihr unverbindliches Kennenlerngespräch (Link).
Literatur
Bundesamt für Gesundheit. (2024). Medizinische Qualitätsindikatoren im Bereich der Pflegeheime 2021.
CURAVIVA (2024). Faktenblatt zu Qualitätsindikatoren für die stationäre Langzeitpflege – Bewegungseinschränkende Massnahmen.